Spiel- und
Platzordnung
beschlossen an der Generalversammlung am 5. Februar 2010
1. Allgemeines
1.1. Die Clubmitglieder sind zu sportlichem und in jeder Hinsicht korrektem Verhalten auf der
Tennisanlage des TC Binzen verpflichtet.
1.2. Den Weisungen der Vorstandsmitglieder und des Platzwartes sind stets Folge zu leisten.
Mitgliedern, die sich den Anordnungen widersetzen oder sich auf dem Platz unsportlich
benehmen, kann die Spielberechtigung von jedem Vorstandsmitglied sofort entzogen
werden. Der Gesamtvorstand entscheidet über die Dauer des Spielverbotes.
1.3. Der TCB übernimmt keine Verantwortung und /oder Haftung für Unfälle, die während des
Aufenthaltes auf der Anlage oder während des Spielens entstehen. Eltern haften für ihre
Kinder.
1.4. Für Diebstahl, Beschädigung von Wertsachen haftet der TCB nicht.
2. Benutzung der Tennisanlage
2.1. Während der Sommersaison sind die Plätze, falls bespielbar, durchgehend geöffnet.
Das Clubheim steht allen Mitgliedern vor und nach dem Spielen zur Verfügung.
Zudem kann das Clubheim von Mitgliedern für private Feiern gemietet werden.
2.2. Die Plätze sind von den Spielern mit dem Schleppnetz/Besen nach dem Spiel bis zur
Zaunanlage abzuziehen. Bei Trockenheit sind die Plätze vor Spielbeginn und nach
Spielende zu spritzen. Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheiden die
Vorstandsmitglieder oder der Platzwart.
2.3. Der Platzwart kann für die Platzpflege die Plätze sperren.
2.4. Tennis wird in Tenniskleidung gespielt. Die Spielfelder dürfen nur mit Tennisschuhen
betreten werden.
2.5. Zuschauende Gäste und nichtspielende Kinder dürfen den Platz nicht betreten.
2.6. Die Einrichtungen der Tennisanlage sind pfleglich zu behandeln und nur in ordentlichem
und sauberem Zustand zu verlassen. Benutzte Einrichtungen (Stühle, Sonnenschirme,
Bänke, Getränkeflaschen, Geschirr etc.) sind aufzuräumen bzw. zu reinigen.
2.7. Das Betreten des Clubheimes mit Sandplatzschuhen ist verboten.
2.8. Vor Verlassen der Anlage sind die Fenster im Clubheim zu schließen. Die Plätze, das
Clubheim und die Zaunanlage sind abzuschließen.
2.9. Kleinkinder unter 8 Jahren haben keinen Zugang zum Kühlschrank.
2.10. Getränke sind unmittelbar bei Entnahme in die Getränkeliste einzutragen.
2.11. Die Ausgabe der Getränke erfolgt nur durch Mitglieder.
3. Spielbetrieb
3.1. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass ein geregelter Spielbetrieb auch
ohne Belegungstafel möglich ist, wenn sich die Mitglieder verständigen und jeder
Rücksicht nimmt. Deshalb wird bis auf weiteres auf ein Belegungssystem verzichtet.
3.2. Bei großem Andrang wird die Spielzeit für Einzel und Doppel auf 60 Minuten beschränkt.
3.3. Kinder bis 14 Jahre haben von Montag bis Freitag bis 17.00 Uhr, Jugendliche und nicht
vollzahlende Mitglieder haben von Montag bis Freitag bis 18.00 Uhr die gleiche
Spielberechtigung wie vollzahlende Mitglieder. Ab 17.00 Uhr (18:00 Uhr), sowie an
Samstagen, Sonntagen und Feiertagen haben vollzahlende Mitglieder Vorrang.
Freie Plätze können aber jederzeit benutzt werden. Die Plätze sind spätestens nach 15
Minuten zu räumen, wenn spielberechtigte Mitglieder diese belegen wollen.
3.4. Vollzahlende Mitglieder können auch nach 17 Uhr und an Wochenenden/Feiertagen
einen Platz zusammen mit einem Jugendlichen oder einem nicht vollzahlenden Mitglied
für 60 Minuten belegen.
3.5. Für Rundenspiele, Meisterschaften, Turniere, Veranstaltungen oder Freundschaftstreffen,
werden die benötigten Plätze auf Anordnung des Vorstandes reserviert.
3.6. Nach Beendigung von Runden- oder Freundschaftsspielen, sowie nach Beendigung des
Trainings haben nicht beteiligte Spieler Vorrang.
3.7. Für Training gilt ein Platz als reserviert, wenn das Training im Trainingsplan eingetragen ist.
3.8. Für Mannschaftstraining können Plätze reserviert werden. Sind diese 10 Minuten nach
Ansetzung nicht belegt, entfällt die Reservierung.
4. Spielbetrieb mit Gästen
4.1. Freunde des TC Binzen sind als Gäste willkommen.
4.2. Gäste können mit einem spielberechtigten Mitglied spielen, wenn ein Platz frei ist.
4.3. Das Mitglied trägt den Gast/die Gäste vor Spielbeginn mit Namen und Uhrzeit in die
Gästeliste ein. Nur dann hat der Gast Spielrecht.
4.4. Die Spieldauer beträgt 60 Minuten. Dafür ist eine Gastgebühr pro Platz in Höhe von 5,00 €
für Erwachsene, bzw. 3,00 € für Jugendliche in die Getränkeliste einzutragen.
Nun kann auf jeden Fall 60 Minuten gespielt werden, auch wenn inzwischen andere
Mitglieder ihren Spielwunsch äußern.
4.5. Bei freien Plätzen kann auch länger als 60 Minuten gespielt werden, ohne dass weitere
Gastgebühren anfallen.
4.6. Bei großem Andrang haben alle wartenden Vereinsmitglieder bei der Platzbelegung
Vorrang vor wartenden Gästen.
4.7. Passivmitglieder, deren Aktivmitgliedschaft ruht, haben kein Gastspielrecht.
4.8. Ehemalige Mitglieder haben kein Gastspielrecht, wenn der Austritt nicht durch
einen Ortswechsel ( Umzug ) begründet war.
4.9. Für jeden Gast sind im Jahr fünf Gastspieltage zulässig.
4.10. Ausnahmen von den Regeln 4.7 - 4.9. bedürfen der Zustimmung des Vorstandes.